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verbesserte Zuschussmöglichkeiten ab 2012
Neue, verbesserte Zuschussrichtlinien ab 01.01.2012
Im Zuschusstitel 2 „Förderung von Jugendfreizeitmaßnahmen“ werden Freizeitmaßnahmen mit 2,50 €/Kalendertag /TeilnehmerIn, einschließlich BetreuerInnen, gefördert. Wenn mindestens 1/3 aller BetreuerInnen im Besitz einer gültigen Juleica sind, wird die gesamte Maßnahme mit 3,50 €/Kalendertag /TeilnehmerIn, einschließlich BetreuerInnen, gefördert.
Im Zuschusstitel 3 „Förderung von Materialien, Geräten und Renovierungsaufwand für die Jugendarbeit“ beträgt der jährliche Höchstförderbetrag künftig 800,00 €.
Zur Vereinfachung der Antragstellung fallen die formlosen Begründungen für die Anschaffung von technischen Geräten bis 300 € je Gerät weg. Bei Renovierungsmaterial und Ausstattungsgegenständen müssen Maßnahmekosten unter 1000 € nicht mehr begründet werden. Die Grenze von 150 € Förderbetrag für die Anschaffung von verbandsspezifischer Bekleidung (Eigentum des Antragstellers) und Verwaltungsaufwand fällt weg.
Im Zuschusstitel 4 „Projekte und besondere Maßnahmen“ können jetzt Maßnahmen zur Förderung des Ehrenamts, die sich von jährlich wiederkehrenden Veranstaltungen deutlich abheben, gefördert werden. Hier ist grundsätzlich ein Vorantrag nötig.
Die geänderten Richtlinien sind ab sofort hier abrufbar. Wir bitten, die geänderten Fördersätze bei der Vorbereitung von Maßnahmen zu berücksichtigen. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung!