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Zuschüsse
Um eure Arbeit vor Ort zu unterstützen stellen wir in verschiedenen Zuschusstiteln Geld für euch bereit. Wir fördern eure Ausbildung zum Gruppenleiter genauso wie euer Zeltlager oder Material für eure Verbandsarbeit.
Um Geld aus einem Zuschusstitel abzurufen musst Du einen Antrag bei uns einreichen. Das Formular und die gültigen Richtlinien dazu sowie weitere Dokumente und Arbeitshilfen (Teilnehmerliste usw.) findest du unter Downloads. Bei Fragen helfen wir natürlich gerne weiter.
Für folgende Aktivitäten gibt`s eine projektbezogene Förderung
nach Zuschusstitel:
1a. Förderung von Jugendmitarbeiterbildungsmaßnahmen
1b. Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen
2. Förderung von Jugendfreizeitmaßnahmen im In- und Ausland
3. Förderung von Materialien, Geräten und Renovierungsaufwand für die Jugendarbeit
4. Förderung von Projektarbeit/besondere Maßnahmen/Ehrenamt
5. Grundförderung der Jugendverbände
Informationen zur Gemeindeförderung (Schwebheimer Modell)
Die folgenden Gemeinden im Landkreis gewähren zusätzlich zum KJR-Zuschuss Zuschüsse nach den KJR-Richtlinien, d.h. die Antragsteller bekommen max. den gleichen Betrag von der Gemeinde noch mal, den der KJR ausgezahlt hat. (Bezuschusst werden die ortzugehörenden Vereine und Verbände und nur für Teilnehmer aus dem jeweiligen Ort.) Die von KJR bewilligten Anträge werden direkt an die jeweilige Gemeindeverwaltung weitergeleitet und dort ohne weitere Antragstellung nach Prüfung ausgezahlt.
Dittelbrunn, Donnersdorf, Euerbach, Geldersheim, Gerolzhofen (gesonderte Antragstellung gefordert), Gochsheim, Grafenrheinfeld, Grettstadt, Kolitzheim, Niederwerrn, Oberschwarzach, Poppenhausen, Röthlein, Schwebheim, Sulzheim, Üchtelhausen, Wasserlosen, Werneck.
Schonungen zahlt nur 40% des KJR-Zuschusses.
Bei den nicht aufgeführten Gemeinden gibt es teilweise eigene örtliche Zuschussrichtlinien, bitte dort nachfragen. Außerdem steht jedem Verein ein Antragsrecht an den Gemeinderat auf Bezuschussung der durchgeführten und vom KJR bewilligten Maßnahme in Höhe des KJR-Zuschusses zu.