{"id":224069,"date":"2023-10-27T07:41:33","date_gmt":"2023-10-27T05:41:33","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kjr-sw.de\/events-bricks\/agb\/"},"modified":"2025-01-21T22:38:22","modified_gmt":"2025-01-21T21:38:22","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.kjr-sw.de\/veranstaltungen\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<p>Teilnahmebedingungen f\u00fcr alle Freizeiten und Fahrten des KJR Schweinfurt<\/p>\n\n\n\n<p>1.Allgemeines<\/p>\n\n\n\n<p>Bei unseren Fahrten und Freizeiten steht das Miteinander der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt. Die Freizeiten werden in der Regel von ehrenamtlichen Mitarbeiter\/-innen betreut, sind auf die Gruppe hin p\u00e4dagogisch orientiert und nicht mit kommerziellen Reiseangeboten zu vergleichen. Grundlage jeder Teilnahme ist deshalb die Bereitschaft,<\/p>\n\n\n\n<p>sich in die Gruppe und Gemeinschaft der Fahrtteilnehmer einzuf\u00fcgen. Es wird von den Teilnehmer\/-innen erwartet, bei gewissen Diensten wie kochen, Sp\u00fclen oder Putzen mitzuarbeiten.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Anmeldung und Abschluss des Reisevertrages<\/p>\n\n\n\n<p>Mit der Anmeldung bieten Sie uns, dem KJR Schweinfurt, den Abschluss eines Reisevertrags aufgrund der Ihnen in unserem Jahresprogramm (bei der jeweiligen Freizeit und unter Teilnahme- und Reisebedingungen) genannten bindenden Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Teilnahme- und Reisebedingungen verbindlich an. Es werden nur schriftliche Anmeldungen entgegengenommen, die in der Reihenfolge des Posteingangs ber\u00fccksichtigt werden. Die Anmeldung muss mit unserem Formular erfolgen. Der Reisevertrag kommt erst mit Zugang der Reisebest\u00e4tigung des Freizeitveranstalters und Zahlungseingang des Teilnehmerbetrags zustande. Bei Minderj\u00e4hrigen ist die ausdr\u00fcckliche Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Mit der Anmeldung erkl\u00e4ren Sie sich einverstanden, dass die angegebenen Daten beim Veranstalter gespeichert werden. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Leistungen<\/p>\n\n\n\n<p>Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Reiseausschreibung sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebest\u00e4tigung. Geringf\u00fcgige \u00c4nderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen, die notwendig werden sind gestattet, soweit die \u00c4nderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeintr\u00e4chtigen.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Minderj\u00e4hrige Teilnehmer\/-innen<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Dauer des Aufenthaltes \u00fcbernimmt der KJR, vertreten durch die Fahrtenleitung, die Aufsichtspflicht f\u00fcr Teilnehmer\/-innen unter 18 Jahren. Die \u00dcbernahme dieser Verpflichtung beginnt am Treffpunkt (Ort und Zeit, z.B. Busabfahrt) und endet entsprechend mit der R\u00fcckankunft. Die Aufsichtspflichtigen sind berechtigt und verpflichtet, die Lebensverh\u00e4ltnisse der Minderj\u00e4hrigen w\u00e4hrend des Aufenthaltes im Sinne der Gesamtma\u00dfnahme zu gestalten. Hierbei sind verbindliche Regelungen zu treffen f\u00fcr Ausgehzeiten, Schlafzeiten, Baden sowie Ausfl\u00fcge und sonstige Gemeinschaftsveranstaltungen. Die Aufsichtspflichtigen gehen hierbei davon aus, dass die Teilnehmer\/-innen ihrem Alter entsprechend eine durchschnittliche Selbst\u00e4ndigkeit mitbringen f\u00fcr z. B. freien Ausgang zu \u00fcblichen Tageszeiten, Besuch von \u00f6ffentlichen Veranstaltungen (Gastst\u00e4tten, Disco, Film, Theater, Museum), Benutzung \u00f6ffentlicher Verkehrsmittel im Nahbereich. Die Erziehungsberechtigten sind mit der Unterzeichnung der Anmeldung ausdr\u00fccklich damit einverstanden, dass der Jugendliche\/die Jugendliche zeitweise, ohne unmittelbare Anwesenheit eines Betreuers, allein oder in Begleitung anderer Teilnehmer, ausgeht, wenn dieses aus der Reisebeschreibung hervorgeht<\/p>\n\n\n\n<p>5. Freizeit- und Hausordnung<\/p>\n\n\n\n<p>Alle Teilnehmer\/-innen erkl\u00e4ren sich bereit, die jeweilige &#8220;Haus- oder Lagerordnung&#8221; f\u00fcr ein geordnetes und friedvolles Zusammenleben anzuerkennen. Zum Gegenstand der Haus und Lagerordnung geh\u00f6ren insbesondere folgende Sachverhalte: Die Meldepflicht, allgemeine Gefahrenabwehr (z. B. Feuermachen, Rauchen, Baden), Regelungen f\u00fcr: Ruhe und Schlafen, Essen, Besuche, soziale Dienste, ggf. Arbeitseins\u00e4tze. F\u00fcr Minderj\u00e4hrige gilt das Jugendschutzgesetz. Zuwiderhandlung f\u00fchrt bei uneinsichtigem Verhalten zu Vertragsaufl\u00f6sung durch die Fahrtenleitung, bzw. den KJR.<\/p>\n\n\n\n<p>6. R\u00fccktritt<\/p>\n\n\n\n<p>Der Teilnehmer\/die Teilnehmerin kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zur\u00fccktreten. Der Teilnehmer\/die Teilnehmerin hat den R\u00fccktritt von der gebuchten Reise in Textform mitzuteilen. Ma\u00dfgeblich ist der Eingang der R\u00fccktrittserkl\u00e4rung beim KJR. Im Falle des R\u00fccktritts des Teilnehmers\/der Teilnehmerin kann der KJR Aufwendungsersatz nach Ma\u00dfgabe folgender pauschalierter Stornokosten verlangen:<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; vom 30. bis 20. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; vom 20. bis 10. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; ab dem 10. Tag vor Reisebeginn sowie bei Nichtanreise 100 % des Reisepreises. Bei der Stellung von Ersatzperson\/en bzw. glaubhafter Nachweis einer Erkrankung entf\u00e4llt die Ausfallgeb\u00fchr.<\/p>\n\n\n\n<p>7. R\u00fccktritt und K\u00fcndigung durch den KJR<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Nichterreichen einer vorab festgelegten Mindestteilnehmerzahl ist der KJR bis zwei Wochen vor Reiseantritt berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erh\u00e4lt der Teilnehmer\/die Teilnehmerin dann in voller H\u00f6he zur\u00fcck. Ferner kann der KJR den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist k\u00fcndigen, wenn die Durchf\u00fchrung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung des Teilnehmers<\/p>\n\n\n\n<p>nachhaltig gest\u00f6rt wird. Der KJR beh\u00e4lt jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Der Teilnehmer\/die Teilnehmerin ist unter Einr\u00e4umung einer angemessenen Frist von der Teilnahme auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Minderj\u00e4hrigen ist die fristlose K\u00fcndigung gegen\u00fcber den Eltern oder deren Vertretern auszusprechen. Der Ausschluss ist mit einer Heimreise verbunden. Bei der Heimreise wird grunds\u00e4tzlich daf\u00fcr Sorge getragen, dass die R\u00fcckreise organisatorisch sichergestellt ist (Fahrkarte, Reiseweg, Benachrichtigung der Eltern bzw. deren Vertreter, ggf. kostenpflichtige Begleitung je nach Alter). Die Begleitung beschr\u00e4nkt sich erstmal grunds\u00e4tzlich bis zum n\u00e4chsten Abreisepunkt (Bahnhof, etc.). Die durch die K\u00fcndigung entstanden Kosten (Reiseaufwendungen usw.) hat der Teilnehmer\/die Teilnehmerin bzw. der Erziehungsberechtigte zu tragen.<\/p>\n\n\n\n<p>8. H\u00f6here Gewalt \/ au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde<\/p>\n\n\n\n<p>Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer h\u00f6herer Gewalt erheblich erschwert, gef\u00e4hrdet oder beeintr\u00e4chtigt, so k\u00f6nnen sowohl der KJR als auch der Teilnehmer\/die Teilnehmerin den Vertrag nur nach Ma\u00dfgabe der Vorschriften zur K\u00fcndigung wegen h\u00f6herer Gewalt k\u00fcndigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz.<\/p>\n\n\n\n<p>9. Versicherungen<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Dauer der Ma\u00dfnahme sind alle Reisenden im Rahmen einer Unfall- und Haftpflichtversicherung versichert. Die Versicherung tritt nicht bei Sch\u00e4den ein, die sich Teilnehmer\/-innen untereinander zuf\u00fcgen oder die durch wiederholte und gegen die Anweisung der Freizeitleitung erfolgte Handlungen entsteht. Bitte beachten Sie, dass f\u00fcr die Teilnehmer keine Reiseversicherungen eingeschlossen sind.<\/p>\n\n\n\n<p>10. Reisedokumente<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Auslandsreisen ist ein Personalausweis oder ein Reisepass erforderlich, der mindestens noch 3 Monate g\u00fcltig ist.<\/p>\n\n\n\n<p>11. \u00c4rztliche Versorgung<\/p>\n\n\n\n<p>Besteht kein Versicherungsschutz, so m\u00fcssen etwaige Kosten der \u00e4rztlichen Betreuung in vollem Umfang von den Erziehungsberechtigten bzw. deren Krankenversicherung getragen werden. Alle Teilnehmer m\u00fcssen gesundheitlich f\u00fcr die Teilnahme geeignet sein. Eventuelle Krankheiten, Allergien oder Behinderungen<\/p>\n\n\n\n<p>sind bei der Anmeldung schriftlich mitzuteilen. Ein g\u00fcltiger (Auslands-) Krankenschein (oder vergleichbarer Versicherungsnachweis) und<\/p>\n\n\n\n<p>m\u00f6glichst auch der Impfpass sind vom Reiseteilnehmer mitzuf\u00fchren Sie als die\/der gesetzliche Vertreter\/-in geben mit der Anmeldung das Einverst\u00e4ndnis zu einer \u00e4rztlichen Behandlung des Kindes bei Unfall oder Krankheit. In Notf\u00e4llen gilt dieses Einverst\u00e4ndnis auch f\u00fcr chirurgische Eingriffe, sofern diese nach dem Urteil des Arztes f\u00fcr unbedingt notwendig erachtet werden und eine vorherige Zustimmung der\/des gesetzlichen Vertreters\/-in nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. Bei ernsten Erkrankungen Ihres Sohnes\/Ihrer Tochter werden Sie umgehend benachrichtigt.<\/p>\n\n\n\n<p>12. Haftungsbeschr\u00e4nkungen<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Nicht-K\u00f6rpersch\u00e4den, die weder vors\u00e4tzlich noch grob fahrl\u00e4ssig herbeigef\u00fchrt wurden oder die wegen Verschuldens eines Leistungstr\u00e4gers entstanden sind (\u00a7 651h Abs. 1 BGB), haftet der Veranstalter nur bis zur H\u00f6he des dreifachen Reisepreises. Die deliktische<\/p>\n\n\n\n<p>Haftung bleibt hiervon unber\u00fchrt. Der\/die Veranstalter\/-in haftet nicht, wenn ein\/-e Teilnehmer\/-in einen Schaden selbst verschuldet hat. Ein Eigenverschulden liegt auch dann<\/p>\n\n\n\n<p>vor, wenn ein\/-e Teilnehmer\/-in den Weisungen der Freizeitleitung zuwiderhandelt. Die Unfallschutz- und Haftpflichtversicherung des Veranstalters tritt nur subsidi\u00e4r ein, wenn ein\/-e Teilnehmer\/-in nicht privat versichert ist. Haftungsanspr\u00fcche m\u00fcssen innerhalb eines<\/p>\n\n\n\n<p>Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise schriftlich gegen\u00fcber dem Veranstalter geltend gemacht werden. Macht die\/der Teilnehmer\/-in (bzw. die gesetzlichen Vertreter\/-innen) Haftungsanspr\u00fcche versp\u00e4tet geltend, sind diese ausgeschlossen, sei denn die\/der Teilnehmer\/-in weist nach, dass die Einhaltung der Frist unverschuldet vers\u00e4umt wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Wertgegenst\u00e4nde wie Handys, Smartphones, Kameras, Tablet-PCs etc. mitgenommen werden sollen. Der Veranstalter schlie\u00dft deshalb die Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den an solchen Wertgegenst\u00e4nden aus, soweit nicht grobes Verschulden oder Vorsatz des Veranstalters oder eines Erf\u00fcllungsgehilfen vorliegt.<\/p>\n\n\n\n<p>13. Auftreten von Leistungsst\u00f6rungen<\/p>\n\n\n\n<p>M\u00e4ngel sind umgehend gegen\u00fcber dem KJR-Fahrtenleiter anzuzeigen, Ein mangelbedingtes K\u00fcndigungsrecht gem\u00e4\u00df<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 651 e BGB steht nur dann zu, wenn eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>14. Allgemeines<\/p>\n\n\n\n<p>Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Teilnahmebedingungen f\u00fcr alle Freizeiten und Fahrten des KJR Schweinfurt 1.Allgemeines Bei unseren Fahrten und Freizeiten steht das Miteinander der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt. Die Freizeiten werden in der Regel von ehrenamtlichen Mitarbeiter\/-innen betreut, sind auf die Gruppe hin p\u00e4dagogisch orientiert und nicht mit kommerziellen Reiseangeboten zu vergleichen. 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