Aktivierungskampagne

Liebe Vertreter*innen der Jugendarbeit in Stadt und Landkreis Schweinfurt,

Eure zahlreichen Interessensbekundungen zur Aktivierung der Jugendarbeit, die innerhalb der Frist (15.05.2022) bei uns eingegangen sind, werden derzeit überprüft. In Kürze erhaltet Ihr eine Rückmeldung, ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist.

Für die weitere Abwicklung gilt es zu beachten, dass

  • der unterschriebene Kooperationsvertrag innerhalb der vorgegebenen Frist wieder bei uns eingeht.
  • der Verwendungsnachweis spätestens vier Wochen nach der Durchführung der Veranstaltung bei uns vorliegt (letztmöglicher Termin für die Abgabe des Verwendungsnachweises und die damit verbundene Auszahlung ist der 30.09.20222022-05-24_Verwendungsnachweis_Jugendverband (2)
  • der Verwendungsnachweis gemäß den gemäß den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)  erstellt wurde und er
    – einen Sachbericht,
    – eine Einzelaufstellung aller Einnahmen und Ausgaben (gegliedert in die einzelnen Bereiche Honorare, Reisekosten, Sachkosten),
    – Angaben zum Tag, Empfänger/Einzahler sowie der Grund der Ausgaben bzw. Einnahmen und den Betrag,
    – eine Teilnehmer*innenliste (nach Möglichkeit mit Alter) und
    – ggf. eine Ehrengästeliste / Liste der eingeladenen Gäste
    enthält.
  • dass bei allen Aktivitäten zwingend folgender Hinweis verwendet werden muss:
    „Dieses Projekt wird aus dem ‚Bayerischen Aktionsplan Jugend‘ des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales durch den Bayerischen Jugendring gefördert.“ 
  • bei allen Informations- und Publizitätsmaßnahmen die Logos des Bayerischen Jugendrings, zum Aktionsplan Jugend und die Wort-Bildmarke des StMAS enthalten sein müssen. Weiterhin sind die Logos der Jugendringe zu verwenden.
    Die Logopakete stehen unter https://www.kjr-sw.de/aktivierungskampagne/ zum Herunterladen zur Verfügung.
    – Logo BJR
    – Logo Aktionsplan Jugend
    – Logo Staatsministerium
    – Logo KJR
    – Logo SJR

Wir freuen uns auf die Wiederbegegnungen, die von Euch geplant und mit den Fördermitteln der o. g. Fördergeber unterstützt werden können.

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