Zuschüsse

Achtung! Neue Zuschussrichtlinien ab 01.01.2023

Zum 01.01.2023 traten unsere neuen Zuschussrichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Schweinfurt in Kraft (Beschluss der Vollversammlung des Kreisjugendrings Schweinfurt am 21.12.2022).

Der Kreisjugendring Schweinfurt gewährt Zuschüsse zur Förderung von Jugendpflegemaßnahmen und für die Jugendverbandsarbeit gemäß §§ 11 und 12 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII – Kinder und Jugendhilfe) aus den für diesen Zweck bereitgestellten Mitteln des Landkreises Schweinfurt.

Für die Antragstellung und Bewilligung gelten die Richtlinien (allgemeine Bestimmungen sowie der jeweils einschlägige Zuschusstitel).

Anträge sind beim Kreisjugendring Schweinfurt im Original oder als eingescannte, unterschriebene pdf-Dokumente per Mail an info@kjr-sw.de fristgerecht einzureichen. Es sind die Formblätter des Kreisjugendrings zu verwenden.

Die entsprechenden Formulare zu den einzelnen Zuschusstiteln sind im Downloadberich zu finden. Bitte jeweils die einzuhaltenden Antragsfristen sowie die einzelnen Bedingungen beachten.

Titel 1. Bildung
a) Förderung der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiter:innen (AEJ) inkl. Individualzuschuss
b) Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen (JBM)

Titel 2. Freizeiten
a) Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten im In- und Ausland
b) Förderung von internationaler Jugendarbeit

Titel 3. Anschaffungen, Sachmittel, Renovierung
a) Förderung von Materialien und Geräten für die Jugendarbeit
b) Renovierungsaufwand und Ausstattung von Einrichtungen der Jugendarbeit

Titel 4. Projekte/ehrenamtliches Engagement
a) Förderung von Projektarbeit/besondere Maßnahmen/Förderung des Ehrenamts
b) Anerkennung für unbezahlten Urlaub

Titel 5. Grundförderung der Jugendverbände (ZPL)

Titel 6. Schwimmförderung

 

Informationen zur Gemeindeförderung (Schwebheimer Modell)
Die folgenden Gemeinden im Landkreis gewähren zusätzlich zum KJR-Zuschuss Zuschüsse nach den KJR-Richtlinien, d.h. die Antragsteller bekommen max. den gleichen Betrag von der Gemeinde noch mal, den der KJR ausgezahlt hat. (Bezuschusst werden die ortzugehörenden Vereine und Verbände und nur für Teilnehmer aus dem jeweiligen Ort.) Die von KJR bewilligten Anträge werden direkt an die jeweilige Gemeindeverwaltung weitergeleitet und dort ohne weitere Antragstellung nach Prüfung ausgezahlt.
Dittelbrunn, Donnersdorf, Euerbach, Geldersheim, Gerolzhofen (gesonderte Antragstellung gefordert), Gochsheim, Grafenrheinfeld, Grettstadt, Kolitzheim, Niederwerrn, Oberschwarzach, Poppenhausen, Röthlein, Schwebheim, Sulzheim, Üchtelhausen, Wasserlosen, Werneck.

Schonungen zahlt nur 40% des KJR-Zuschusses.


Bei den nicht aufgeführten Gemeinden gibt es teilweise eigene örtliche Zuschussrichtlinien, bitte dort nachfragen. Außerdem steht jedem Verein ein Antragsrecht an den Gemeinderat auf Bezuschussung der durchgeführten und vom KJR bewilligten Maßnahme in Höhe des KJR-Zuschusses zu.

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