Zuschüsse beantragen Schritt für Schritt – so geht’s

1. Nutze unsere Checkliste
Die KJR-Checkliste führt euch Schritt für Schritt durch alle Anforderungen. So vergesst ihr keine Unterlagen und vermeidet Rückfragen.
2. In den Richtlinien orientieren
Die Zuschussrichtlinien regeln, was förderfähig ist und welche Fristen gelten. Ein kurzer Blick vorab spart später viel Aufwand.
3. Formulare für den passenden Zuschusstitel herunterladen
Antragsformulare zu allen Zuschusstiteln findet ihr im Downloadbereich — passenden Titel wählen und herunterladen.
4. Antrag ausfüllen und unterschreiben
Formular vollständig ausfüllen, alle erforderlichen Angaben prüfen und rechtsverbindlich unterschreiben — danach für den Versand bereitlegen.
5. Prüfen und fristgerecht mit allen Anlagen einreichen
Antrag mit allen Anlagen prüfen und fristgerecht beim Kreisjugendring Schweinfurt einreichen.
Dokumente zum Download
Der Kreisjugendring Schweinfurt vergibt Zuschüsse für Jugendpflegemaßnahmen und Jugendverbandsarbeit nach §§ 11 und 12 SGB VIII.
Finanziert werden diese aus Mitteln des Landkreises Schweinfurt; die Vergabe richtet sich nach den jeweils gültigen Richtlinien.
Antragsformulare und alle weiteren Unterlagen findet ihr hier im Downloadbereich.
Gefördert werden Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiter:innen. Ziel ist es, Jugendleiter:innen gut auf ihre Aufgaben vorzubereiten und weiterzubilden.
Gefördert werden Jugendbildungsmaßnahmen vor Ort. Ziel ist es, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, sich weiterzuentwickeln und ihre Fähigkeiten zu stärken.
a) Kinder- und Jugendfreizeiten im In- und Ausland
Gefördert werden Kinder- und Jugendfreizeiten im In- und Ausland.
Wichtig ist, dass der Freizeitgedanke im Vordergrund steht – nicht Arbeit oder der eigentliche Verbandszweck.
b) Internationale Jugendarbeit
Gefördert werden Angebote der internationalen Jugendarbeit und Jugendbegegnungen.
Dazu gehören Begegnungen von Jugendgruppen aus dem Landkreis Schweinfurt mit Gruppen im In- und Ausland.
a) Materialien und Geräte
Gefördert wird die Anschaffung von Materialien für die Jugendarbeit.
Ziel ist es, die pädagogische Arbeit zu unterstützen und langfristig gut umsetzen zu können.
b) Renovierung und Ausstattung
Gefördert werden Renovierung und Ausstattung von Jugendräumen.
Ziel ist es, geeignete Räume für die Jugendarbeit zu erhalten oder zu verbessern.
Dazu zählen z. B. Maßnahmen an Sanitäranlagen, Heizung oder Elektroinstallationen – sofern die Räume ausschließlich für die Jugendarbeit genutzt werden.
a) Projekte
Gefördert werden einmalige Projekte der Jugendarbeit, insbesondere in den Bereichen:
Jugendarbeit und Schule, Ehrenamtsgewinnung, Jugendkultur, Inklusion, Prävention, Gesundheitsförderung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit, Medienpädagogik, Diversität, Antidiskriminierung, Internationales sowie besondere Initiativen.
b) Anerkennung für unbezahlten Urlaub
Gefördert wird eine Anerkennung für ehrenamtliche Mitarbeitende in der Jugendarbeit.
Eine Anerkennungsgebühr wird gewährt, wenn unbezahlter Urlaub für die Mitarbeit als Betreuende bei Ferienmaßnahmen oder internationalen Jugendbegegnungen genommen wird.
Gefördert wird die zentrale Planung, Leitung und Verwaltung der Jugendarbeit.
Ziel ist es, Jugendorganisationen im Landkreis Schweinfurt bei ihren Aufgaben auf Kreisebene zu unterstützen.
Gefördert wird die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen im Landkreis Schweinfurt.

Informationen zur Gemeindeförderung
Zwanzig Gemeinden im Landkreis stocken den KJR-Zuschuss nach dessen Richtlinien auf — bis zur Höhe des bewilligten KJR-Betrags, anteilig für Teilnehmende aus der jeweiligen Gemeinde:
Dittelbrunn, Donnersdorf, Euerbach, Geldersheim, Gerolzhofen, Gochsheim, Grafenrheinfeld, Grettstadt, Kolitzheim, Niederwerrn, Oberschwarzach, Poppenhausen, Röthlein, Schonungen, Sennfeld, Schwebheim, Sulzheim, Üchtelhausen, Wasserlosen und Werneck.
Die Weiterleitung und Auszahlung läuft automatisch über die jeweilige Gemeindeverwaltung. Nicht gelistete Gemeinden haben teils eigene Regelungen — hier lohnt ein direkter Antrag an den Gemeinderat.
Fragen und Anworten
Bitte ruf vorab unsere Checkliste auf und geh sie Schritt für Schritt durch. So stellst du sicher, dass dein Antrag vollständig ist und schneller bearbeitet werden kann.
Die aktuellen Zuschussrichtlinien findest du auf unserer Website im Bereich „Zuschüsse“ zum Download.
Bitte verwende immer die aktuellen Antragsformulare des KJR Schweinfurt. Diese stehen auf unserer Website im Bereich „Zuschüsse“ bereit.
Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben als PDF (Scan) eingereicht werden. Bitte verwende ausschließlich die aktuellen Formulare des KJR Schweinfurt.
Einen Zuschuss kannst du beantragen, wenn:
- du Mitglied mit Vertretungsrecht beim KJR Schweinfurt bist oder
- du ein öffentlich anerkannter Träger der freien Jugendarbeit mit Sitz im Landkreis Schweinfurt bist
Zusätzlich gilt:
- · Bei Titel 2 sind auch Veranstalter aus Nachbarlandkreisen antragsberechtigt – für Teilnehmer:innen aus dem Landkreis Schweinfurt.
- Der Zuschuss darf den tatsächlichen Fehlbetrag abzüglich anderer Förderungen nicht übersteigen.
Die Frist hängt vom jeweiligen Zuschusstitel ab. In der Regel gilt: spätestens 8 Wochen nach Ende der Maßnahme, sofern im Zuschusstitel nichts anderes geregelt ist.
Die Fristen sind je nach Zuschusstitel unterschiedlich. Du findest sie direkt im jeweiligen Zuschusstitel in unseren Richtlinien.
- Titel 1a/b und 2a/b: Antrag spätestens 8 Wochen nach Ende der Maßnahme
- Titel 3a/b: Antrag bis spätestens 02.11. des laufenden Jahres Förderzeitraum: 01.10. des Vorjahres bis 30.09. des laufenden Jahres
- Titel 4a/b: Antrag spätestens 8 Wochen nach Beendigung der Maßnahme
- Titel 5: Antrag bis spätestens 31.03. des jeweiligen Jahres
Maßgeblich ist immer die Frist des jeweiligen Zuschusstitels laut Richtlinien.
Bitte reiche deinen Antrag vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit allen erforderlichen Unterlagen ein:
- Antragsformular mit Finanzierungsplan und Unterschrift
- Teilnehmer:innenliste mit Altersangabe, Wohnort und Unterschriften
- (Teilnehmer:innen, Betreuende sowie Betreuende mit Juleica/pädagogischem Hintergrund und Küchenpersonal bitte entsprechend kennzeichnen)
- Ausschreibung bzw. Einladung
- Programm mit Zielsetzung, Zeitaufwand und angewandten Methoden
Zusätzlich je nach Zuschusstitel:
- · Reflexion / Evaluierung der Maßnahme (bei Titel 1 und 2 erforderlich)
- Kostenaufstellung mit Belegen (nur bei Titel 3 erforderlich)
- Beiblatt Statistik (alle 2 Jahre, bei Titel 1 und 2 erforderlich)
Fehlende Unterlagen werden von uns nachgefordert. Du erhältst dafür eine Frist. Erst wenn alles vollständig ist, kann dein Antrag bearbeitet werden.
Grundsätzlich nein. Die einzelnen Zuschusstitel sind nicht kombinierbar.
Ausnahme: Titel 1a kann mit dem Individualzuschuss kombiniert werden.
Die Höhe hängt vom jeweiligen Zuschusstitel ab.
Wichtig: Der Zuschuss kann nie höher sein als der tatsächliche Fehlbetrag deiner Maßnahme (Restbetragsförderung).
Die Auszahlung erfolgt erst nach Abschluss der Prüfung und nur auf das Konto der antragstellenden Organisation.
Belege müssen in der Regel (außer bei Titel 3) nicht direkt mitgeschickt werden, können aber vom KJR zur Prüfung angefordert werden.
Damit dein Antrag korrekt berechnet werden kann, ist die richtige Zuordnung wichtig:
- Teilnehmende
Das sind Personen, die sich fortbilden (Titel 1a und 1b).
Das sind die Kinder und Jugendlichen, die an der Maßnahme teilnehmen (Titel 2a und 2b). - Betreuende
Das sind die ehrenamtlichen Personen, die die Maßnahme planen, begleiten und für die Aufsicht verantwortlich sind. - Küchenpersonal
Das sind ehrenamtliche Personen, die ausschließlich für die Verpflegung zuständig sind (z. B. Kochen, Einkaufen).
👉 Wichtig: Bitte kennzeichne Betreuende und Küchenpersonal in der Teilnehmendenliste eindeutig und getrennt.
Auf- und Abbautage:
- Es können bis zu 2 Tage vor und/oder nach der Maßnahme anerkannt werden
- Diese Tage müssen unmittelbar an die Maßnahme anschließen
- Sie stehen in direktem Zusammenhang mit der Durchführung (z. B. Aufbau, Abbau)
- Sie können für Teilnehmende, Betreuende und Küchenpersonal angesetzt werden
- 👉 Diese Tage verlängern die Maßnahmedauer und wirken sich auf die Förderung aus
Vor- und Nachbereitungstreffen:
- Diese finden separat von der Maßnahme statt
- Sie gelten nicht als zusätzliche Maßnahmetage
- Sie können aber Kosten verursachen, die förderfähig sein können
- Sie betreffen nur die verantwortlichen ehrenamtlichen Mitarbeitenden, nicht die Teilnehmenden
👉 Wichtig: Auf- und Abbautage erhöhen die förderfähige Dauer der Maßnahme. Vor- und Nachbereitungstreffen erhöhen ggf. nur die Kosten – nicht die Anzahl der Tage.
Ja. In begründeten Ausnahmefällen kann nach vorheriger Absprache eine Fristverlängerung von vier Wochen gewährt werden.
Der Antrag muss schriftlich und vor Ablauf der regulären Acht-Wochen-Frist bei der Geschäftsstelle eingehen.
Der Antrag sollte enthalten:
- Zuschusstitel
- Bezeichnung und Zeitraum der Maßnahme
- Grund der Fristverlängerung
- Verband / Organisation
Jeder Fall wird individuell geprüft. Ein Anspruch auf Fristverlängerung besteht nicht.
