Allgemeine Verleihbedingungen
Elektrogeräte und Spiele
1.Vertragsgegenstand:
Die Verleihgeräte werden ausschließlich zum Zwecke der Jugendarbeit verliehen.
Die Leihzeit beginnt mit der Abholung und endet mit der Rückgabe des Leihmaterials. Zur Berechnung zählt jeder Einsatz- und Nutzungstag.
2. Reservierung:
Reservierungen sind maximal ein Jahr im Voraus möglich und werden mit Rücksendung des Leihvertrags gültig. Der KJR behält sich ein Eigennutzungsrecht bis zum 01.01. des laufenden Jahres vor.
3. Pflichtenlage:
Der/die Entleiher/in muss über die notwendigen Bedienungskenntnisse für das Leihgerät und Zubehör verfügen. Er garantiert sowohl einen fachgerechten Transport als auch einen fachgerechten Be-trieb und den sorgfältigen Umgang mit dem Leihgerät.
Der/die Entleiher/in haftet für den Verlust sowie für alle Schäden und Defekte, die während der Leih-zeit durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen. Diese müssen bei Rückgabe unaufgefordert mitgeteilt werden.
Der/die Entleiher/in verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.
4. Abhol- und Rückgabemodalitäten:
Die Abholung und Rückgabe der Verleihgeräte erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, beim Kreis-jugendring Schweinfurt, Felix-Wankel-Str. 3, 97526 Sennfeld.
Die Abholung und Rückgabe sind grundsätzlich am Werktag davor bzw. danach möglich.
Bei verspäteter Rückgabe fällt eine Entschädigung für entgangene weitere Nutzungsmöglichkeit in Höhe der Tagespauschale an.
Die Verleihgeräte sind in einem sauberen, nach dem Hygienestandard desinfiziertem, einwandfreien Zustand zurückzugeben. Gegebenenfalls kann eine Reinigungspauschale von 30,00 € erhoben werden.
5. Direktübergabe an Dritte:
Im Falle der Direktübergabe, die nur nach vorheriger ausdrücklicher Gestattung durch den Vermieter zulässig ist, füllen der Vormieter und der Nachmieter das Übergabeprotokoll aus und unterzeichnen es. Ab dem Übergabezeitpunkt übernimmt dann der Neumieter die Haftung. Das Übergabeprotokoll wird durch den Nachmieter bei der Rückgabe der Sache an den Vermieter mitübergeben.
6. Stornierung und Rücktritt:
Bei einer Stornierung seitens des Mieters innerhalb von 30 bis 15 Tagen vor dem Entleihtermin fallen 25% der Kosten an, innerhalb von 14 Tagen 50%.
Sofern einzelne Mietgegenstände insbesondere aufgrund von Beschädigungen oder nicht absprachegemäßer Rückgabe durch den Vormieter nicht ausleihbereit sind, behält sich der KJR den Rücktritt vom Vertrag vor.
Bei grob vertragswidrigem Verhalten des Mieters kann der Vermieter den Vertrag außerordentlich kündigen, die Mietsache unverzüglich herausverlangen und Schadensersatzansprüche inklusive der Ansprüche auf entgangenen Gewinn geltend machen.
Der/die Entleiher/in bestätigt mit der Unterschrift auf dem Verleihvertrag die verbindliche Einhaltung der Verleihbedingungen.
Hüpfburg
1.Vertragsgegenstand:
Die Hüpfburg wird ausschließlich zum Zwecke der Jugendarbeit verliehen.
Die Leihzeit beginnt mit der Abholung und endet mit der Rückgabe des Leihmaterials. Zur Berechnung zählt jeder Einsatz- und Nutzungstag.
2. Reservierung:
Reservierungen sind maximal ein Jahr im Voraus möglich und werden mit Rücksendung des Leihvertrags gültig. Der KJR behält sich ein Eigennutzungsrecht bis zum 01.01. des laufenden Jahres vor.
3. Pflichtenlage:
Der/die Entleiher/in muss über die notwendigen Bedienungskenntnisse für das Leihgerät und Zubehör verfügen. Er garantiert sowohl einen fachgerechten Transport als auch einen fachgerechten Betrieb und den sorgfältigen Umgang mit dem Leihgerät.
Der/die Entleiher/in haftet für den Verlust sowie für alle Schäden und Defekte, die während der Leihzeit durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen. Diese müssen bei Rückgabe unaufgefordert mitgeteilt werden.
Der/die Entleiher/in verpflichtet sich den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.
4. Abhol- und Rückgabemodalitäten:
Die Abholung und Rückgabe der Verleihgeräte erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, beim Kreisjugendring Felix-Wankel-Str. 3, 97526 Sennfeld.
Abholung und Rückgabe ist grundsätzlich am Werktag davor bzw. danach möglich. Bei verspäteter Rückgabe fällt eine Entschädigung für entgangene weitere Nutzungsmöglichkeit in Höhe der Tagespauschale an.
Die Hüpfburg samt Planen und Matten muss im trockenen, sauberen und nach dem Hygienestandard desinfiziertem Zustand zurückgebracht werden. Die Zubehörtasche bitte nicht in den Anhänger legen, sondern bei Abgabe persönlich übergeben. Gegebenenfalls kann eine Reinigungspauschale von 150,00 € erhoben werden.
5. Direktübergabe an Dritte:
Im Falle der Direktübergabe, die nur nach vorheriger ausdrücklicher Gestattung durch den Vermieter zulässig ist, füllen der Vormieter und der Nachmieter das Übergabeprotokoll aus und unterzeichnen es. Ab dem Übergabezeitpunkt übernimmt dann der Neumieter die Haftung. Das Übergabeprotokoll wird durch den Nachmieter bei der Rückgabe der Sache an den Vermieter mitübergeben.
6. Stornierung und Rücktritt:
Bei einer Stornierung seitens des Mieters innerhalb von 30 bis 15 Tagen vor dem Entleihtermin fallen 25% der Kosten an, innerhalb von 14 Tagen 50%.
Sofern einzelne Mietgegenstände insbesondere aufgrund von Beschädigungen oder nicht absprachegemäßer Rückgabe durch den Vormieter nicht ausleihbereit sind, behält sich der KJR den Rücktritt vom Vertrag vor.
Bei grob vertragswidrigem Verhalten des Mieters kann der Vermieter den Vertrag außerordentlich kündigen, die Mietsache unverzüglich herausverlangen und Schadensersatzansprüche inklusive der Ansprüche auf entgangenen Gewinn geltend machen.
Der/die Entleiher/in bestätigt mit der Unterschrift auf dem Verleihvertrag die verbindliche Einhaltung der Verleihbedingungen.
Die Hüpfburg wird ausschließlich zum Zwecke der Jugendarbeit verliehen. Die Leihzeit beginnt mit der Abholung und endet mit der Rückgabe des Leihmaterials. Die Hüpfburg muss in einem sauberen, trockenen und desinfizierten Zustand zurückgegeben werden. Eine Reinigungspauschale von 150,00 € kann erhoben werden, wenn dieser Zustand nicht eingehalten wird.
Spielbus „Rollende Spielekiste“, Kennzeichen SW-JR 508
1. Vertragsgegenstand:
Die Rollende Spielkiste wird nur für Zwecke der Jugendarbeit, nicht für Transportfahrten, verliehen.
Die Leihzeit beginnt mit der Abholung und endet mit der Rückgabe des Leihmaterials.
Zur Berechnung zählt nur jeder Einsatz- und Nutzungstag.
Der/die Fahrer/in muss mindestens 20 Jahre alt sein und seit zwei Jahren im Besitz eines Führerscheins der Klasse B (alt: 3) sein.
Das Fahren im alkoholisierten (auch unter 0,5 Promille) oder anderweitig berauschten Zustand ist verboten. Das Rauchen im Bus ist nicht erlaubt. Wir empfehlen, die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h nicht zu überschreiten, da bei höheren Geschwindigkeiten die Versicherung die Ersatzleistung ablehnen kann.
Mit Fahrtbeginn erklärt der/die Entleiher/in, das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand übernommen zu haben.
Das Fahrzeug ist wieder auf dem Parkplatz des Kreisjugendrings Schweinfurt, Felix-Wankel-Straße 3 in 97526 Sennfeld abzustellen.
Die in der Spielekiste eingebauten Ordnungssysteme dürfen nicht ausgebaut werden! Die Spielgeräte sind einzeln zu entnehmen.
2. Reservierung:
Reservierungen sind maximal ein Jahr im Voraus möglich und werden mit Rücksendung des Leihvertrags gültig. Der KJR behält sich ein Eigennutzungsrecht bis zum 01.01. des laufenden Jahres vor.
3. Pflichtenlage:
Der/die Entleiher/in muss über die notwendigen Bedienungskenntnisse für das Leihgerät und Zubehör verfügen. Er garantiert sowohl einen fachgerechten Transport als auch einen fachgerechten Betrieb und den sorgfältigen Umgang mit dem Leihgerät.
Der/die Entleiher/in haftet für den Verlust sowie für alle Schäden und Defekte, die während der Leihzeit durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen. Diese müssen bei Rückgabe unaufgefordert mitgeteilt werden.
Der/die Entleiher/in verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.
4. Versicherung und Haftung:
Der/die Entleiher/in haftet gesamtschuldnerisch gegenüber dem Kreisjugendring Schweinfurt. Dies gilt auch für alle Rechtsfolgen, die sich aus dem Entleih ergeben.
Das Fahrzeug ist durch den Kreisjugendring Schweinfurt mit 150 € Eigenbeteiligung versichert. Der/die Entleiher/in ist gegenüber dem Kreisjugendring schadenersatzpflichtig für alle Schäden, die nicht von der Versicherung übernommen werden, sowie über die Eigenbeteiligung.
Der KJR Schweinfurt schließt (zwingend notwendig) für den/die Entleiher*in zusätzlich eine Tageskaskoversicherung für 16,00 €/Tag bzw. 39,00 €/Wochenende (Fr. 12 Uhr – Mo 12 Uhr) oder 160,00 € für ¼-Jahreseinsatz ab. Diese Zusatzversicherung umfasst die Rabattverlust-Deckung für KFZ-Haftpflichtschäden, eine Insassen-Unfall mit 30.000 € für den Todesfall und 60.000 € für Invalidität sowie ein Fahrzeug- und Fahrer-Rechtsschutz mit Versicherungssumme 100.000 €. Im Rahmen dieser Zusatzversicherung gelten nur die Mitarbeiter (Festangestellte und Ehrenamtliche) als versichert. Für die Teilnehmer als Insassen besteht keine Unfallversicherung. Eine entsprechende kurzfristige Unfall-Versicherung kann unter folgendem Link abgeschlossen werden: https://versicherung.bernhard-assekuranz.com/
5. Verhalten bei Pannen, Unfällen oder Schäden:
Für Pannen besteht ein Schutzbrief (liegt im Fahrzeug), der in Anspruch genommen werden kann. Unfälle, auftretende Schäden oder Defekte sind dem Kreisjugendring Schweinfurt unverzüglich anzuzeigen. Bei Unfällen ist in jedem Fall die Aufnahme durch die Polizei zu veranlassen. Tel.-Nr. für Meldungen: (0 97 21) 6 46 20 33
Schäden und Defekte, die während der Entleihzeit aufgetreten sind, müssen spätestens mit der Rückgabe dem Kreisjugendring mitgeteilt werden.
6. Abhol- und Rückgabemodalitäten:
Die Abholung und Rückgabe der Rollenden Spielkiste erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, beim Kreisjugendring Schweinfurt, Felix-Wankel-Str. 3, 97526 Sennfeld.
Abholung und Rückgabe ist grundsätzlich am Werktag davor bzw. danach möglich.
Die Einhaltung des vereinbarten Abhol- und Rückgabetermins ist unbedingt notwendig. Personen, die mit der Abholung bzw. Rückgabe beauftragt werden, sind über den genauen Standort des Fahrzeugs zu unterrichten und auf die pünktliche Einhaltung des Abhol- und Rückgabetermins hinzuweisen.
Bei verspäteter Rückgabe fällt eine Entschädigung für entgangene weitere Nutzungsmöglichkeit in Höhe der Tagespauschale an.
Die Rückgabe muss immer im sauberen, nach dem Hygienestandard desinfiziertem, besenreinen und nach Vorgabe eingeräumten Zustand (s. Kontrollliste) erfolgen.
Das Fahrtenbuch ist zu führen.
Wird das Fahrzeug bzw. die beinhalteten Spielgeräte in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand (z. B. verschmutzt, mit Schäden oder nicht nach Vorgabe eingeräumt) zurückgegeben, haftet hierfür der/die Entleiher/in vollem Umfang. Dadurch entstehende Kosten werden ihm/ihr in voller Höhe berechnet. Es kann eine Aufräum- und Reinigungspauschale berechnet werden.
Mit Rückgabe sind der Fahrzeugschlüssel, die Kontrollliste und der Kilometernachweis ausgefüllt und unterschrieben innerhalb von 3 Tagen in der Geschäftsstelle des Kreisjugendrings abzugeben. Bei verspäteter Abgabe oder Nichtabgabe wird ein Säumniszuschlag in Höhe von 25,00 € in Rechnung gestellt.
7. Direktübergabe an Dritte:
Im Falle der Direktübergabe, die nur nach vorheriger ausdrücklicher Gestattung durch den Vermieter zulässig ist, füllen der Vormieter und der Nachmieter das Übergabeprotokoll aus und unterzeichnen es. Ab dem Übergabezeitpunkt übernimmt dann der Neumieter die Haftung. Das Übergabeprotokoll wird durch den Nachmieter bei der Rückgabe der Sache an den Vermieter mitübergeben.
Bei Übernahme des Busses hat der/die Abholer/in sich vom ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges zu überzeugen.
Mit Fahrtbeginn erklärt der/die Entleiher/in, das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand übernommen zu haben. Mängel sind umgehend zu melden und im Übergabeprotokoll zu dokumentieren. (ggf. auch durch Fotos).
8. Stornierung und Rücktritt:
Bei einer Stornierung seitens des Mieters innerhalb von 30 bis 15 Tagen vor dem Entleihtermin fallen 25% der kalkulierten Kosten an, innerhalb von 14 Tagen 50%.
Die Verleihgebühren staffeln sich folgendermaßen:
Tagespauschale 60,00 €
Kaskoversicherung Tag 16,00 €
Kaskoversicherung Wochenende 39,00 €
Kaskoversicherung ¼ Jahr 160,00 €
ggf. Aufräumpauschale 100,00 €
ggf. Reinigungspauschale 150,00 €
ggf. Säumniszuschlag 25,00 €
Bei grob vertragswidrigem Verhalten des Mieters kann der Vermieter den Vertrag außerordentlich kündigen, die Mietsache unverzüglich herausverlangen und Schadensersatzansprüche inklusive der Ansprüche auf entgangenen Gewinn geltend machen.
Ist die Bereitstellung aus Gründen, die der Kreisjugendring Schweinfurt nicht zu vertreten hat, zum vereinbarten Zeitpunkt nicht möglich (z.B. wegen Unfall, Reparatur oder nicht rechtzeitiger Rückgabe) können gegenüber dem Kreisjugendring Schweinfurt keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
Der/die Entleiher/in bestätigt mit der Unterschrift auf dem Verleihvertrag die verbindliche Einhaltung der Verleihbedingungen.
Kleinbus OPEL MOVANO COMBI 9-SITZER, Kennzeichen SW-JR 2019
1. Vertragsgegenstand:
Der Bus wird nur für Zwecke der Jugendarbeit, nicht für Transportfahrten, verliehen.
Die Leihzeit beginnt mit der Abholung und endet mit der Rückgabe des Leihmaterials.
Zur Berechnung zählt nur jeder Einsatz- und Nutzungstag.
Der/die Fahrer/in muss mindestens 20 Jahre alt sein und seit zwei Jahren im Besitz eines Führerscheins der Klasse B (alt: 3) sein.
Das Fahren im alkoholisierten (auch unter 0,5 Promille) oder anderweitig berauschten Zustand ist verboten. Das Rauchen im Bus ist nicht erlaubt. Die Maximalanzahl der Personen, die befördert werden darf, beträgt acht zzgl. Fahrer/in. Falls gem. den gesetzlichen Bestimmungen Kindersitze benötigt werden, hat der Entleiher dafür zu sorgen. Der Kreisjugendring Schweinfurt hat keine Kindersitze im Verleihangebot. Wir empfehlen, die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h nicht zu überschreiten, da bei höheren Geschwindigkeiten die Versicherung die Ersatzleistung ablehnen kann.
Das Fahrzeug ist wieder auf dem Parkplatz des Kreisjugendrings Schweinfurt, Felix-Wankel-Straße 3 in 97526 Sennfeld abzustellen.
Mit Fahrtbeginn erklärt der/die Entleiher/in, das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand übernommen zu haben.
2. Reservierung:
Reservierungen sind maximal ein Jahr im Voraus möglich und werden mit Rücksendung des Leihvertrags gültig. Der KJR behält sich ein Eigennutzungsrecht bis zum 01.01. des laufenden Jahres vor.
3. Pflichtenlage:
Der/die Entleiher/in muss über die notwendigen Bedienungskenntnisse für das Leihgerät und Zubehör verfügen. Er garantiert sowohl einen fachgerechten Transport als auch einen fachgerechten Betrieb und den sorgfältigen Umgang mit dem Leihgerät.
Der/die Entleiher/in haftet für den Verlust sowie für alle Schäden und Defekte, die während der Leihzeit durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen. Diese müssen bei Rückgabe unaufgefordert mitgeteilt werden.
Der/die Entleiher/in verpflichtet sich den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.
4. Versicherung und Haftung:
Der/die Entleiher/in haftet gesamtschuldnerisch gegenüber dem Kreisjugendring Schweinfurt. Dies gilt auch für alle Rechtsfolgen, die sich aus dem Entleih ergeben. Buß- und Verwarngelder (auch aufgrund technischer Mängel z.B. Licht) trägt der Entleiher.
Das Fahrzeug ist durch den Kreisjugendring Schweinfurt mit 150 € Eigenbeteiligung versichert. Der/die Entleiher/in ist gegenüber dem Kreisjugendring schadenersatzpflichtig für alle Schäden, die nicht von der Versicherung übernommen werden, sowie über die Eigenbeteiligung.
Der KJR Schweinfurt schließt (zwingend notwendig) für den/die Entleiher*in zusätzlich eine Tageskaskoversicherung für 16,00 €/Tag bzw. 39,00 €/Wochenende (Fr. 12 Uhr – Mo 12 Uhr) oder 160,00 € für ¼-Jahreseinsatz ab. Diese Zusatzversicherung umfasst die Rabattverlust-Deckung für KFZ-Haftpflichtschäden, eine Insassen-Unfall mit 30.000 € für den Todesfall und 60.000 € für Invalidität sowie ein Fahrzeug- und Fahrer-Rechtsschutz mit Versicherungssumme 100.000 €. Im Rahmen dieser Zusatzversicherung gelten nur die Mitarbeiter (Festangestellte und Ehrenamtliche) als versichert. Für die Teilnehmer als Insassen besteht keine Unfallversicherung. Eine entsprechende kurzfristige Unfall-Versicherung kann unter folgendem Link abgeschlossen werden: https://versicherung.bernhard-assekuranz.com/
5. Verhalten bei Pannen, Unfällen oder Schäden
Für Pannen besteht ein Schutzbrief (liegt im Fahrzeug), der in Anspruch genommen werden kann. Unfälle, auftretende Schäden oder Defekte sind dem Kreisjugendring Schweinfurt unverzüglich anzuzeigen. Bei Unfällen ist in jedem Fall die Aufnahme durch die Polizei zu veranlassen. Reparaturen sind möglichst nur nach Absprache mit dem Kreisjugendring in Auftrag zu geben. Tel.-Nr. für Meldungen: (0 97 21) 6 46 20 33
Schäden und Defekte, die während der Entleihzeit aufgetreten sind, müssen spätestens mit der Rückgabe dem Kreisjugendring mitgeteilt werden.
6. Abhol- und Rückgabemodalitäten:
Die Abholung und Rückgabe der Verleihgeräte erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, beim Kreisjugendring Schweinfurt, Felix-Wankel-Str. 3, 97526 Sennfeld.
Die Abholung und Rückgabe ist grundsätzlich am Werktag davor bzw. danach möglich.
Die Einhaltung des vereinbarten Abhol- und Rückgabetermins ist unbedingt notwendig. Personen, die mit der Abholung bzw. Rückgabe beauftragt werden, sind über den genauen Standort des Fahrzeugs zu unterrichten und auf die pünktliche Einhaltung des Abhol- und Rückgabetermins hinzuweisen.
Bei verspäteter Rückgabe fällt eine Entschädigung für entgangene weitere Nutzungsmöglichkeit in Höhe der Tagespauschale an.
Die Rückgabe muss immer im sauberen, nach dem Hygienestandard desinfiziertem Zustand und mit Feuchtreinigung erfolgen.
In der Waschstraße bitte die Fahrzeughöhe 2,50 m beachten (möglich z.B. bei der Aral-Tankstelle, Straßburgstraße 1, 97424 Schweinfurt, bei Firma Horst Beständig GmbH, Händelstr. 1, 97469 Gochsheim oder bei Firma Hydrostar, Carl-Zeiß-Str. 3, 97424 Schweinfurt oder bei der Walther bft Tankstelle am Hainig, Willi-Kaidel-Str. 5, 97424 Schweinfurt).
Das Fahrzeug muss vollgetankt (Diesel) zurückgegeben werden. Nach längeren Fahrten ist beim letzten Volltanken auch der Ölstand und der Stand des AdBlue zu überprüfen und ggf. nachzufüllen. Öl und AdBlue, das während der Fahrt nachgefüllt wird, wird gegen Vorlage der Quittung ersetzt.
Das beiliegende Fahrtenbuch ist zu führen.
Wird das Fahrzeug in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand (z.B. nicht vollgetankt, verschmutzt, mit Schäden) zurückgegeben, haftet hierfür der/die Entleiher/in vollem Umfang. Dadurch entstehende Kosten werden ihm/ihr in voller Höhe berechnet.
Es kann eine Reinigungspauschale von 30,00 € berechnet werden.
Mit Rückgabe sind der Fahrzeugschlüssel, der Kilometernachweis und die Checkliste ausgefüllt und unterschrieben innerhalb von 3 Tagen in der Geschäftsstelle des Kreisjugendrings abzugeben. Bei verspäteter Abgabe oder Nichtabgabe wird ein Säumniszuschlag in Höhe von 25,00 € in Rechnung gestellt.
7. Direktübergabe an Dritte
Im Falle der Direktübergabe, die nur nach vorheriger ausdrücklicher Gestattung durch den Vermieter zulässig ist, füllen der Vormieter und der Nachmieter das Übergabeprotokoll aus und unterzeichnen es. Ab dem Übergabezeitpunkt übernimmt dann der Neumieter die Haftung. Das Übergabeprotokoll wird durch den Nachmieter bei der Rückgabe der Sache an den Vermieter mitübergeben.
Bei Übernahme des Busses hat der/die Abholer/in sich vom ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges zu überzeugen. Insbesondere sind zu überprüfen: Treibstoff, Ölstand, AdBlue, Scheibenwischanlage, Reifenluftdruck (Sichtkontrolle), Schäden an der Karosserie, Schäden im Innenraum, Funktion der Beleuchtungsanlage und der Gurte, sauberer Zustand
Mit Fahrtbeginn erklärt der/die Entleiher/in, das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand übernommen zu haben. Mängel sind umgehend zu melden und im Übergabeprotokoll zu dokumentieren. (ggf. auch durch Fotos).
8. Stornierung und Rücktritt:
Bei einer Stornierung seitens des Mieters innerhalb von 30 bis 15 Tagen vor dem Entleihtermin fallen 25% der kalkulierten Kosten an, innerhalb von 14 Tagen 50%.
Die Verleihgebühren staffeln sich folgendermaßen:
Tagespauschale inkl. 200 km 40,00 €
Jeder weitere km 0,25 €
Kaskoversicherung Tag 16,00 €
Kaskoversicherung Wochenende 39,00 €
Kaskoversicherung ¼ Jahr 160,00 €
ggf. Reinigungspauschale 30,00 €
ggf. Säumniszuschlag 25,00 €
Sofern einzelne Mietgegenstände insbesondere aufgrund von Beschädigungen oder nicht absprachegemäßer Rückgabe durch den Vormieter nicht ausleihbereit sind, behält sich der KJR den Rücktritt vom Vertrag vor.
Der/die Entleiher/in bestätigt mit der Unterschrift auf dem Verleihvertrag die verbindliche Einhaltung der Verleihbedingungen.
Alle früheren Entleihbedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit! Stand: 24.01.2025