Juleica

Die Jugendleiter/in-Card ist ein Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Dieser Ausweis legitimiert gegenüber den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Jugendarbeit und gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen von denen Beratung und Hilfe angeboten wird. Zur Förderung der Jugendarbeit erhält man mit diesem Ausweis bei einigen Unternehmen, Gemeinden, Behörden usw. einen Preisnachlass, z.B. ermäßigte Eintritte und im Landkreis Schweinfurt die Ehrenamtscard mit weiteren Ermäßigungsmöglichkeiten.

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Beim KJR Schweinfurt erhalten Jugendgruppen, die von Juleica-Inhabern betreut werden, einen höheren Zuschuss pro Teilnehmer.

Der Verband in dem du aktiv bist, muss dir deine Aktivität über das Online-Verfahren als freier Träger der Jugendhilfe bescheinigen, den fertigen Ausweis sendet dir dann der Kreisjugendring zu.

Voraussetzungen für den Erwerb der Juleica:

  • Die Juleica ist für ehrenamtliche Jugendleiter:innen in der Jugendarbeit bestimmt. Sie kann auch für neben- und hauptberufliche Mitarbeiter:innen ausgestellt werden, soweit sie wie Jugendleiter:innen tätig werden.
  • Voraussetzung ist, dass der/die Jugendleiter:in für einen nach § 75 SGB VIII anerkannten Träger der freien Jugendhilfe oder einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tätig ist.
  • Die Tätigkeit muss kontinuierlich über einen längeren Zeitraum erfolgen.
  • Der:die Inhaber:in der Juleica muss eine praktische und theoretische Qualifizierung für die Aufgabe als Jugendleiter:in erhalten haben (Qualitätsstandards!). Die Person muss in der Lage sein, verantwortlich Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten und durchzuführen.
  • Eine anerkannte pädagogische Berufsausbildung oder ein entsprechendes (Fach)Hochschulstudium (bspw. Erzieher/-in, Sozial-, Religionspädagoge/-in, Pädagoge/-in, Diakon/-in, Kinder- und Heilerziehungspfleger/-in), die den geforderten Qualitätsstandards entspricht, kann anerkannt werden.
  • Der/die Inhaber:in der Juleica soll in der Regel das 16. Lebensjahr vollendet haben. In besonders vom Träger zu begründenden Fällen kann die Card auch für Personen im Alter von 15 Jahren ausgestellt werden.
  • Der/die Juleica-Inhaber:in verfügt über ausreichende Kenntnisse in erster Hilfe entsprechend der Gemeinsamen Grundsätze für die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) nachzuweisen (derzeit: 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten). Ausnahmen regeln sich nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Alternativ kann auch ein „Erste Hilfe am Kind“- Kurs im gleichen Stundenumfang besucht werden. Die Absolvierung eines dementsprechenden Lehrgangs darf bei der erstmaligen Beantragung der Juleica nicht länger als drei Jahre zurückliegen.

Qualitätsstandards

-> Qualitaetsstandards

Die Juleica muss über das Online-Antragsverfahren beantrag werden.

Alle Infos und Schritte zum Online-Antragsverfahren findet man hier -> Einfuehrung Juleica System

Wichtig: Seit Anfang Oktober 2021 wurde auf ein neues System umgestellt. Ihr müsst aus technischen Gründen aller Voraussicht nach vor dem ersten Einloggen in das neue System einmal euer Passwort zurücksetzen lassen!



Juleica-Bonus 2024

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